Zurück
Kündigung in der Probezeit – Welche Rechte haben Arbeitnehmer?
Die Probezeit ist für Arbeitnehmer eine Phase der Unsicherheit – und eine Kündigung in dieser Zeit trifft viele völlig unerwartet. Die Kündigung in der Probezeit unterliegt zudem besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen, die sich deutlich vom regulären Kündigungsschutz unterscheiden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Arbeitnehmer bei einer Kündigung in der Probezeit haben, welche Fristen gelten und worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine solche Kündigung erhalten.
Was ist die Probezeit im Arbeitsrecht?
Die Probezeit ist ein zeitlich befristeter Abschnitt zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – prüfen können, ob die Zusammenarbeit den Erwartungen entspricht. Gesetzlich ist die Probezeit in § 622 Abs. 3 BGB geregelt und darf maximal sechs Monate dauern. In dieser Phase gelten verkürzte Kündigungsfristen, die das Arbeitsverhältnis flexibler gestalten sollen.
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie während der Probezeit keinerlei Rechte haben – das ist jedoch ein Irrtum. Auch in der Probezeit gelten grundlegende arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, die Arbeitgeber nicht einfach übergehen dürfen.
Dauer und Vereinbarung der Probezeit
Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die regulären gesetzlichen Kündigungsfristen. Die maximale Dauer von sechs Monaten ist gesetzlich festgelegt – längere Probezeiten sind unwirksam. In der Praxis werden häufig Probezeiten von drei bis sechs Monaten vereinbart, abhängig von der Position und der Branche.
Kündigungsfristen in der Probezeit
Ein zentraler Unterschied zur regulären Kündigung liegt in den Kündigungsfristen. Während der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen – und zwar für beide Seiten. Diese Frist gilt gemäß § 622 Abs. 3 BGB, sofern im Arbeitsvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Wichtig zu wissen:
- Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, nicht mit dem Datum auf dem Kündigungsschreiben
- Die Kündigung kann zu jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden, nicht nur zum Monatsende
- Beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – können von der verkürzten Frist Gebrauch machen
- Eine längere Kündigungsfrist kann vertraglich vereinbart werden, eine kürzere ist nur in Ausnahmefällen zulässig
Berechnung der Kündigungsfrist
Die Zwei-Wochen-Frist wird in Kalendertagen berechnet. Wenn Sie beispielsweise am Montag, den 10. März 2026, eine Kündigung erhalten, endet Ihr Arbeitsverhältnis am 24. März 2026. Der Tag des Zugangs wird nicht mitgezählt, sodass die Frist am Folgetag beginnt.
Kündigungsschutz während der Probezeit
Viele Arbeitnehmer glauben, dass während der Probezeit überhaupt kein Kündigungsschutz besteht. Das stimmt nur teilweise. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift tatsächlich erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber während der Probezeit keinen sachlichen Grund für die Kündigung angeben muss.
Dennoch gelten wichtige Schutzvorschriften:
- Diskriminierungsverbot: Eine Kündigung darf nicht wegen Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität erfolgen
- Sonderkündigungsschutz: Personengruppen wie bspw. Schwangere, oder Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Schutz
- Maßregelungsverbot: Eine Kündigung darf nicht erfolgen, weil der Arbeitnehmer seine Rechte geltend gemacht hat
- Sittenwidrigkeit und Willkür: Kündigungen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder willkürlich sind, sind unwirksam
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Kündigung gegen eine dieser Schutzvorschriften verstößt, sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Rechte nach Erhalt der Kündigung
Wenn Sie eine Kündigung in der Probezeit erhalten, stehen Ihnen dennoch bestimmte Rechte zu. Diese sollten Sie kennen und nutzen, um Ihre Position zu wahren.
Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Auch nach einer Kündigung in der Probezeit haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses muss wahrheitsgemäß sein, darf Ihre berufliche Zukunft aber nicht unverhältnismäßig erschweren. Achten Sie auf versteckte negative Formulierungen und lassen Sie das Zeugnis gegebenenfalls von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Resturlaub und Urlaubsabgeltung
Nicht genommener Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden. Der Urlaubsanspruch entsteht anteilig auch während der Probezeit. Für jeden vollen Monat der Beschäftigung erwerben Sie ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Arbeitslosengeld und Sperrzeit
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber haben Sie in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Anders als bei einer Eigenkündigung droht keine Sperrzeit. Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, spätestens drei Tage nach Kenntnis der Kündigung.
Fazit
Die Kündigung in der Probezeit stellt Arbeitnehmer vor besondere Herausforderungen, doch das Arbeitsrecht bietet auch in dieser Phase wichtige Schutzrechte. Während der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht greift, gelten Diskriminierungsverbote, Sonderkündigungsschutz und formale Anforderungen, die Sie kennen und nutzen sollten. Die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen erfordert schnelles Handeln – insbesondere wenn Sie rechtliche Schritte erwägen.
Die Rechtsprechung entwickelt sich kontinuierlich weiter und zeigt, dass Gerichte auch Kündigungen in der Probezeit nicht unkritisch hinnehmen. Besonders bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot oder den Sonderkündigungsschutz haben Arbeitnehmer gute Erfolgsaussichten.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei einem konkreten Fall? Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um Ihre Rechte zu wahren. Rufen Sie uns an unter +49 7721 9998 50 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an anwaelte@heimburgerfink.de.
So erreichen Sie uns
Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen und kompetenten Rechtsbeistand? Dann sind Sie bei uns genau richtig.