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Lohn und Gehalt: Was tun, wenn die Zahlung ausbleibt?
Das Gehalt ist nicht pünktlich auf Ihrem Konto eingegangen – eine Situation, die nicht nur finanzielle Sorgen bereitet, sondern auch existenzielle Ängste auslöst. Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage: Was kann ich tun, wenn mein Gehalt ausbleibt? In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Schritte Ihnen zustehen, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.
Rechtliche Grundlagen: Wann liegt ein Zahlungsverzug vor?
Wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, handelt es sich um eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten des Arbeitgebers. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, das vereinbarte Gehalt pünktlich und vollständig zu zahlen – in der Regel zum Ende des Monats oder zu einem anderen – meist vertraglich – festgelegten Termin.
Zahlungsverzug liegt vor, wenn:
- Der – meist arbeitsvertraglich – vereinbarte Zahlungstermin verstrichen ist
- Sie Ihre Arbeitsleistung ordnungsgemäß erbracht haben
- Keine rechtfertigenden Gründe für die Nichtzahlung vorliegen
Bereits einen Tag nach Fälligkeit befindet sich der Arbeitgeber im Verzug – selbst ohne vorherige Mahnung. Dies ist eine wichtige rechtliche Position, die Sie kennen sollten, wenn Ihr Lohn ausbleibt.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer bei Zahlungsverzug
Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Sie haben mehrere rechtliche Optionen, die Sie kennen sollten.
Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung
Wenn Ihr Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Arbeitsleistung verweigern. Dieses Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB greift jedoch erst, wenn:
- Der Arbeitgeber mit mindestens einem vollen Monatsgehalt in Verzug ist
- Sie den Arbeitgeber erfolglos zur Zahlung angemahnt haben
- Die Zahlungsverweigerung nicht gerechtfertigt ist
Wichtig: Setzen Sie dieses Recht unbedingt mit Bedacht ein. Eine vorschnelle Arbeitsverweigerung kann zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen. Lassen Sie sich deshalb vorher fachanwaltlich beraten.
Verzugszinsen und Schadensersatz
Bei ausstehendem Lohn in Deutschland haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen. Diese betragen aktuell 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Zusätzlich können Sie weitere Schäden geltend machen, die durch den Zahlungsverzug entstanden sind – etwa Mahngebühren, Kontoüberziehungszinsen oder Vertragsstrafen wegen verspäteter Mietzahlung.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
In besonders gravierenden Fällen können Sie als Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt. Dies kommt in Betracht, wenn:
- Der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum (meist zwei Monate) kein Gehalt zahlt
- Wiederholte Mahnungen erfolglos blieben
- Ein Fortbestand des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist
Eine fristlose Kündigung wegen ausstehenden Lohns sollte jedoch gut überlegt sein. Sie riskieren damit mögliche Sperrfristen beim Arbeitslosengeld.
Insolvenz des Arbeitgebers: Besondere Schutzmechanismen
Wenn die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers der Grund für den ausbleibenden Lohn ist, greift ein besonderer Schutzmechanismus: das Insolvenzgeld.
Das Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und deckt die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Sie müssen dieses Insolvenzgeld aktiv beantragen – und zwar innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit.
Wichtige Hinweise zum Insolvenzgeld:
- Es ersetzt maximal drei Monatslöhne
- Die Höhe orientiert sich am Nettogehalt
- Auch Urlaubsgeld und andere Ansprüche können abgedeckt sein
- Die Antragsfrist ist strikt einzuhalten
Die Insolvenz eines Arbeitgebers ist eine komplexe Situation. Ein kompetenter und erfahrener Fachanwalt an Ihrer Seite kann sicherstellen, dass Sie alle Fristen wahren und Ihre Ansprüche vollständig geltend machen.
Wenn Ihr Lohn ausbleibt, stehen Sie vor einer belastenden Situation – finanziell wie emotional. Doch Sie sind dem Arbeitgeber nicht schutzlos ausgeliefert. Das Arbeitsrecht bietet Ihnen wirksame Instrumente, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen: vom Zurückbehaltungsrecht über Verzugszinsen bis zur gerichtlichen Lohnklage. Entscheidend ist, dass Sie strukturiert vorgehen, Fristen wahren und Ihre Rechte kennen. In komplexen Fällen – insbesondere bei Insolvenz, längeren Zahlungsverzügen oder drohender Kündigung – sollten Sie nicht zögern, fachanwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei einem konkreten Fall? Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um Ihre Rechte zu wahren. Rufen Sie uns an unter +49 7721 9998 50 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an anwaelte@heimburgerfink.de.
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