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Gehaltskürzung wegen Kurzarbeit oder Krankheit? Was ist zulässig?
Die Gehaltskürzung bei Kurzarbeit oder Krankheit ist eine der häufigsten arbeitsrechtlichen Fragen, die uns in der Kanzlei erreichen. Was auf den ersten Blick klar und eindeutig erscheint, kann sich als komplexer Konflikt erweisen – mit erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene. In diesem Artikel beleuchten wir die gesetzlichen Grundlagen, erklären, wann eine Gehaltskürzung rechtlich zulässig ist, und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Was bedeutet Gehaltskürzung im arbeitsrechtlichen Kontext?
Eine Gehaltskürzung liegt vor, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen weniger Vergütung zahlt, als vertraglich vereinbart wurde. Im Arbeitsrecht unterscheiden wir zwischen verschiedenen Formen und Anlässen einer Gehaltskürzung:
- Einseitige Kürzung durch den Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers
- Einvernehmliche Gehaltsreduzierung durch Änderungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung
- Gesetzlich vorgesehene Kürzungen in bestimmten Situationen (z. B. bei Kurzarbeit)
- Kürzungen aufgrund vertraglicher Regelungen (z. B. variable Gehaltsbestandteile)
Grundsätzlich gilt: Ihr Arbeitsvertrag ist bindend. Der Arbeitgeber kann nicht einfach weniger zahlen, weil die wirtschaftliche Lage schwierig ist oder weil Sie erkrankt waren. Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Eingriffen in ihre Vergütungsansprüche.
Gehaltskürzung bei Krankheit: Die gesetzliche Regelung in Deutschland
Wenn Sie erkranken, haben Sie nach deutschem Recht einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Diese Regelung findet sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und ist einer der wichtigsten Schutzstandards für Arbeitnehmer.
Ihre Rechte bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Während der ersten sechs Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf:
- Vollständige Fortzahlung Ihres regulären Gehalts (100 % der Vergütung)
- Keine Kürzung variabler Gehaltsbestandteile, die Sie normalerweise erhalten hätten
- Fortzahlung von Zuschlägen und Zulagen, soweit diese regelmäßig gezahlt werden
- Urlaubsansprüche bleiben unberührt – Krankheit führt nicht zu Urlaubsverlust
Wichtig: Der Arbeitgeber darf Ihr Gehalt während dieser sechs Wochen nicht kürzen. Eine Gehaltskürzung wegen Krankheit ist in diesem Zeitraum grundsätzlich unzulässig.
Was passiert nach sechs Wochen Krankheit?
Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung endet Ihr Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie in der Regel Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt etwa 70 % Ihres Bruttogehalts, maximal jedoch 90 % des Nettogehalts.
In dieser Phase zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr – es handelt sich also faktisch um eine Einkommensreduzierung, die aber gesetzlich vorgesehen und damit zulässig ist. Allerdings besteht Ihr Arbeitsverhältnis fort, und Sie können nicht ohne weiteres gekündigt werden.
Gehaltskürzung bei Kurzarbeit: Rechtliche Grundlagen und Grenzen
Kurzarbeit ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsplätze sichern soll. Dabei wird die Arbeitszeit vorübergehend reduziert – und mit ihr das Gehalt. Doch auch hier gelten klare rechtliche Vorgaben.
Wann ist Kurzarbeit überhaupt zulässig?
Ihr Arbeitgeber kann nicht einfach Kurzarbeit anordnen und Ihr Gehalt kürzen. Kurzarbeit ist nur unter folgenden Voraussetzungen rechtlich zulässig:
- Rechtsgrundlage im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
Der Arbeitgeber benötigt eine vertragliche Grundlage, die ihm die Anordnung von Kurzarbeit erlaubt. Fehlt eine solche Regelung, muss er Ihre Zustimmung einholen. - Wirtschaftliche Gründe oder unabwendbares Ereignis
Kurzarbeit ist nur bei erheblichem Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses zulässig (§ 95 SGB III). Die bloße Behauptung wirtschaftlicher Schwierigkeiten reicht nicht aus. - Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit
Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Ohne diese Anzeige besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. - Vorübergehender Charakter
Kurzarbeit darf nur vorübergehend angeordnet werden. Sie ist kein dauerhaftes Instrument zur Kostenreduzierung.
Ihre Rechte während der Kurzarbeit
Auch während der Kurzarbeit haben Sie wichtige Rechte:
- Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten
- Keine einseitige Verlängerung der Kurzarbeit ohne Rechtsgrundlage
- Recht auf Nebentätigkeit während der Kurzarbeitszeit, sofern vertraglich nicht ausgeschlossen
- Urlaubsansprüche bleiben erhalten – Kurzarbeit führt nicht zu Urlaubskürzung
Besondere Konstellationen: Kurzarbeit und Krankheit gleichzeitig
Was passiert, wenn Sie während der Kurzarbeit erkranken? Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer – und die Antwort ist komplex.
Entgeltfortzahlung während Kurzarbeit
Grundsätzlich gilt: Auch während der Kurzarbeit haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings bezieht sich dieser Anspruch nur auf die tatsächlich zu leistende Arbeitszeit.
Beispiel:
Sie arbeiten normalerweise 40 Stunden pro Woche. Aufgrund von Kurzarbeit reduziert sich Ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden. Wenn Sie nun erkranken, erhalten Sie Entgeltfortzahlung für diese 20 Stunden – nicht für die vollen 40 Stunden.
Kurzarbeitergeld bei Krankheit
Für die ausgefallenen Arbeitsstunden (im Beispiel die anderen 20 Stunden) zahlt die Bundesagentur für Arbeit weiterhin Kurzarbeitergeld. Nach sechs Wochen Krankheit während der Kurzarbeit entfällt jedoch auch das Kurzarbeitergeld, und Sie erhalten stattdessen Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Fazit
Die Frage, ob eine Gehaltskürzung bei Kurzarbeit oder Krankheit zulässig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern umfangreiche Schutzrechte – doch diese müssen Sie kennen und konsequent durchsetzen.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Bei Krankheit haben Sie sechs Wochen lang Anspruch auf vollständige Entgeltfortzahlung
- Kurzarbeit darf nur mit vertraglicher Grundlage oder Ihrer Zustimmung angeordnet werden
- Einseitige Gehaltskürzungen ohne Rechtsgrundlage sind grundsätzlich unzulässig
- Bei unrechtmäßigen Kürzungen sollten Sie zeitnah rechtliche Schritte einleiten
Die Rechtsprechung zeigt deutlich: Arbeitgeber können nicht beliebig in Ihre Vergütungsansprüche eingreifen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Gehaltskürzung unrechtmäßig ist, sollten Sie nicht zögern, fachlichen Rat einzuholen.
Die Kanzlei Heimburger, Schlenker, Fink steht Ihnen mit fachanwaltlicher Expertise zur Seite. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung und haben bereits hunderte Mandanten erfolgreich bei der Durchsetzung ihrer Gehaltsansprüche vertreten.
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