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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Wie lange besteht Anspruch?
Eine Erkrankung kommt oft überraschend – und mit ihr die Sorge um die finanzielle Absicherung. Wenn Sie als Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfallen, stellt sich unmittelbar die Frage: Wie lange erhalten Sie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, und was passiert danach? Diese Fragen beschäftigen viele Arbeitnehmer, besonders wenn eine längere Erkrankung droht oder bereits eingetreten ist.
In diesem Artikel erläutern wir die rechtlichen Grundlagen zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit, zeigen auf, welche Fristen gelten, und erklären, wie der Übergang zum Krankengeld nach Lohnfortzahlung funktioniert. Sie erfahren, welche Rechte Sie haben und worauf Sie achten sollten, wenn es ernst wird.
Was ist Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein gesetzlich verankerter Anspruch. Sie sichert Arbeitnehmern ihr Gehalt, wenn sie arbeitsunfähig erkranken und deshalb ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können.
Die rechtliche Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), das seit 1994 in seiner heutigen Form gilt. Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, das Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum weiterzuzahlen, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird.
Voraussetzung für den Anspruch ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht. Diese sogenannte Wartezeit schützt Arbeitgeber vor kurzfristigen Verpflichtungen bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen. Zudem muss die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Wie lange besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit?
Die zentrale Frage lautet: Wie lange Entgeltfortzahlung bei Krankheit? Das Gesetz gibt hier eine klare Antwort: Der Arbeitgeber muss das Entgelt für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) bei derselben Erkrankung fortzahlen.
Diese Sechs-Wochen-Frist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Entscheidend ist dabei die Kontinuität der Erkrankung: Solange die Arbeitsunfähigkeit auf derselben Grunderkrankung beruht, läuft die Frist weiter.
Was bedeutet „dieselbe Erkrankung”?
Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Erst- und Folgeerkrankungen. Eine neue Sechs-Wochen-Frist beginnt nur dann, wenn:
- Eine völlig andere, unabhängige Erkrankung auftritt
- Zwischen zwei Erkrankungen eine ausreichend lange Gesundheitsphase liegt (in der Regel mindestens sechs Monate
- Die neue Erkrankung nicht auf der vorherigen aufbaut
Kehrt dieselbe Erkrankung innerhalb von sechs Monaten zurück, wird die bereits verbrauchte Entgeltfortzahlungszeit angerechnet. Bei einem Rückfall nach drei Wochen Entgeltfortzahlung stehen Ihnen also nur noch weitere drei Wochen zu.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Höhe und Berechnung
Während der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten Sie 100 Prozent Ihres regulären Arbeitsentgelts. Dies umfasst:
- Das Grundgehalt bzw. den vereinbarten Lohn
- Regelmäßige Zulagen (z.B. Schichtzulagen, Erschwerniszulagen)
- Durchschnittliche Überstundenvergütungen der letzten drei Monate
- Sonstige regelmäßige Entgeltbestandteile
Nicht berücksichtigt werden hingegen freiwillige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder unregelmäßige Prämien, die keinen Entgeltcharakter haben.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des Arbeitsentgelts, das Sie ohne die Erkrankung erhalten hätten. Dies gewährleistet, dass Sie finanziell so gestellt werden, als hätten Sie normal weitergearbeitet.
Was passiert nach sechs Wochen? Krankengeld nach Entgeltfortzahlung
Wenn die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach sechs Wochen endet, tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Sie zahlt dann Krankengeld – allerdings unter anderen Bedingungen.
Übergang zum Krankengeld
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes. Die Krankenversicherung zahlt dieses für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung. Auf diese Zeitspanne wird die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall jedoch angerechnet.
Der Übergang erfolgt automatisch, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig gemeldet sind. Ihre Krankenkasse benötigt dafür:
- Die fortlaufende ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers
- Gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen
Finanzielle Einbußen einkalkulieren
Der Wechsel von Entgeltfortzahlung zu Krankengeld bedeutet meist eine spürbare finanzielle Einbuße von etwa 20 bis 30 Prozent. Viele Arbeitnehmer sind darauf nicht vorbereitet. Eine private Krankentagegeldversicherung kann diese Lücke schließen.
Pflichten des Arbeitnehmers während der Krankheit
Mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit gehen auch Pflichten einher:
- Unverzügliche Meldung:
- Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren – in der Regel am ersten Krankheitstag rechtzeitig vor Arbeitsbeginn.
- Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
- Spätestens am vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit muss die ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen. Arbeitsverträge können aber auch kürzere Fristen vorsehen – teilweise ab dem ersten Tag.
- Verhalten während der Krankheit:
- Sie dürfen nichts tun, was Ihre Genesung verzögert oder gefährdet. Das bedeutet nicht, dass Sie das Haus nicht verlassen dürfen – wohl aber, dass Sie keine Tätigkeiten ausüben sollten, die mit Ihrer Erkrankung unvereinbar sind.
- Erreichbarkeit:
- Sie müssen für Ihren Arbeitgeber und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erreichbar sein, falls Kontrollen oder Rückfragen notwendig werden.
Wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert
In der Praxis kommt es vor, dass Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verweigern oder kürzen. Häufige Gründe sind:
- Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit
- Behauptung, die Erkrankung sei selbst verschuldet
- Formfehler bei der Krankmeldung
- Anrechnung früherer Krankheitszeiten
Wenn Sie in eine solche Situation geraten, sollten Sie nicht zögern, rechtlichen Beistand zu suchen. Die Durchsetzung von Entgeltfortzahlungsansprüchen unterliegt arbeitsrechtlichen Ausschlussfristen. Schnelles Handeln ist deshalb wichtig.
Fazit
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein fundamentales Arbeitnehmerrecht, das Sie vor existenziellen finanziellen Sorgen in Krankheitsphasen schützt. Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Sechs Wochen volles Gehalt, danach Krankengeld. Doch die praktische Umsetzung birgt Konfliktpotenzial – von der Berechnung über die Anrechnung früherer Krankheitszeiten bis hin zu drohenden Kündigungen.
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