Fahrerlaubnis auf Probe: Was gilt bei Verstößen während der Probezeit?

Die Fahrerlaubnis auf Probe ist eine besondere Phase im Leben junger Verkehrsteilnehmer, in der Verstöße deutlich härter sanktioniert werden als bei erfahrenen Autofahrern.

Viele Betroffene unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen von Verstößen während der Probezeit. Ein einziger schwerwiegender Fehler kann nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern führen, sondern auch die Verlängerung der Probezeit, die Teilnahme an kostenpflichtigen Aufbauseminaren oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Die Unsicherheit darüber, welche Verstöße welche Folgen haben und wie man im Ernstfall reagieren sollte, belastet viele Fahranfänger erheblich.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Besonderheiten für die Fahrerlaubnis auf Probe gelten, welche Verstöße in welche Kategorien fallen und welche konkreten Maßnahmen bei Regelverstößen drohen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rechte wahren können und wann professionelle rechtliche Beratung unverzichtbar wird.

Was bedeutet „Fahrerlaubnis auf Probe”?

Die Fahrerlaubnis auf Probe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bewährungsphase für alle Fahranfänger in Deutschland. Nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE oder einer Kombination daraus gilt automatisch eine zweijährige Probezeit. Diese Regelung wurde eingeführt, um junge und unerfahrene Verkehrsteilnehmer zu besonders vorsichtigem Verhalten im Straßenverkehr anzuhalten.

Während dieser Probezeit gelten verschärfte Sanktionen bei Verkehrsverstößen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Fahranfänger aufgrund mangelnder Erfahrung ein höheres Unfallrisiko darstellen und deshalb einer besonderen Überwachung bedürfen. Die Probezeit dient also nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern soll auch einen pädagogischen Effekt haben: Wer sich in dieser Phase bewährt, hat gelernt, verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.

Rechtliche Grundlagen der Probezeit

Die rechtliche Grundlage für die Fahrerlaubnis auf Probe findet sich in § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort ist geregelt, dass die Probezeit zwei Jahre beträgt und bei bestimmten Verstößen verlängert werden kann. Ergänzend dazu regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in den §§ 48 und 48a die konkreten Maßnahmen, die bei Verstößen während der Probezeit zu ergreifen sind.

Die Besonderheit dieser Regelungen liegt darin, dass sie unabhängig vom Punktesystem in Flensburg greifen. Das bedeutet: Selbst wenn ein Verstoß „nur” zu einem Punkt in Flensburg führt, kann er dennoch erhebliche Konsequenzen im Rahmen der Probezeit haben. Diese parallele Sanktionierung macht das System komplex und für Betroffene oft schwer durchschaubar.

Welche Verstöße gelten als A-Verstöße und B-Verstöße?

Das Probezeitrecht unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Verkehrsverstößen: A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen). Diese Kategorisierung ist entscheidend dafür, welche Maßnahmen bei einem Verstoß ergriffen werden.

A-Verstöße: Die schwerwiegenden Zuwiderhandlungen

A-Verstöße sind gravierende Verkehrsverstöße, die die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Bereits ein einziger A-Verstoß während der Probezeit führt zu spürbaren Konsequenzen. Zu den A-Verstößen zählen unter anderem:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h (innerorts und außerorts)
  • Rotlichtverstöße, insbesondere wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war
  • Alkohol am Steuer (In der Führerschein-Probezeit (und bis 21 Jahre) gilt in Deutschland ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille)
  • Drogenkonsum 
  • Handy-Nutzung während der Fahrt

Diese Liste ist nicht abschließend. Entscheidend ist, dass A-Verstöße ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen und deshalb besonders streng geahndet werden.

B-Verstöße: Die weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen

B-Verstöße sind Verkehrsverstöße von geringerer Schwere, die zwar regelwidrig sind, aber die Verkehrssicherheit nicht in gleichem Maße gefährden wie A-Verstöße. Zwei B-Verstöße werden rechtlich wie ein A-Verstoß behandelt. Zu den B-Verstößen gehören beispielsweise:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 16 und 20 km/h
  • Kennzeichenverstöße (unleserliche oder verdeckte Kennzeichen)
  • Parkverstöße mit Behinderung anderer
  • Umweltplakettenverstöße
  • Verstöße gegen die Winterreifenpflicht mit Gefährdung

Auch hier gilt: Die Kategorisierung erfolgt nach dem Gefährdungspotenzial. Was auf den ersten Blick als Bagatelldelikt erscheinen mag, kann in der Summe durchaus ernsthafte Konsequenzen haben.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen während der Probezeit?

Das Probezeitrecht sieht ein abgestuftes Maßnahmensystem vor, das sich nach der Anzahl und Schwere der begangenen Verstöße richtet. Die Konsequenzen reichen von der Teilnahme an einem Aufbauseminar bis zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Erste Stufe: Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße

Beim ersten schwerwiegenden Verstoß (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße) während der Probezeit treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre
  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF – Aufbauseminar für auffällig gewordene Kraftfahrer)
  • Schriftliche Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde

Zweite Stufe: Erneuter Verstoß in der verlängerten Probezeit

Begehen Sie während der verlängerten vierjährigen Probezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, folgt die zweite Stufe:

  • Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde
  • Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (freiwillig, aber dringend empfohlen)

Dritte Stufe: Wiederholter Verstoß trotz Verwarnung

Kommt es trotz der Verwarnung und der Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung zu einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen, droht die schwerste Konsequenz:

  • Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde

Fazit

Die Fahrerlaubnis auf Probe stellt Fahranfänger vor besondere Herausforderungen. Bereits ein einziger schwerwiegender Verstoß kann weitreichende Konsequenzen haben – von der Verlängerung der Probezeit über die Teilnahme an kostenpflichtigen Seminaren bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Regelungen zu kennen und im Ernstfall richtig zu reagieren.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs realistisch einschätzen, formale Fehler identifizieren und Sie bei der Kommunikation mit Behörden vertreten.

Die Entwicklungen im Verkehrsrecht zeigen, dass die Anforderungen an Verkehrsteilnehmer stetig steigen. Neue Technologien zur Geschwindigkeitsüberwachung, verschärfte Kontrollen bei Alkohol und Drogen sowie die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung machen es immer wichtiger, rechtlich gut informiert und abgesichert zu sein.

Haben Sie Fragen zur Fahrerlaubnis auf Probe oder benötigen Sie Unterstützung bei einem konkreten Verstoß? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um Ihre Rechte zu wahren. Rufen Sie uns an unter +49 7721 9998 50 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an anwaelte@heimburgerfink.de – wenn es ernst wird, stehen wir Ihnen zur Seite.