Arbeitszeugnis nach Kündigung: Worauf sollten Sie achten?

Sie haben gerade eine Kündigung erhalten oder Ihr Arbeitsverhältnis endet in Kürze. In dieser ohnehin belastenden Situation müssen Sie nun auch noch an Ihr Arbeitszeugnis denken – ein Dokument, das über Ihren weiteren beruflichen Werdegang erheblich mitentscheidet. Doch welche Rechte haben Sie eigentlich? Muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Zeugnis ausstellen? Und was können Sie tun, wenn die Formulierungen nicht Ihren Erwartungen entsprechen?

Das Arbeitszeugnis nach einer Kündigung ist weit mehr als eine bloße Formalität. Es ist Ihre Visitenkarte für zukünftige Arbeitgeber und kann darüber entscheiden, ob Sie zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden oder nicht. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen und verstehen, worauf es bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis ankommt. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Ansprüche Ihnen zustehen, wie Sie versteckte negative Formulierungen erkennen und wie Sie gegen ein unzureichendes Zeugnis vorgehen können.

Was ist ein Arbeitszeugnis und welche Arten gibt es?

Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer, Art und Leistung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers. Im deutschen Arbeitsrecht wird zwischen zwei Arten unterschieden:

Einfaches Arbeitszeugnis:

  • Enthält ausschließlich Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung
  • Keine Bewertung von Leistung oder Sozialverhalten
  • Rechtlich ausreichend, aber für Bewerbungen wenig aussagekräftig

Qualifiziertes Arbeitszeugnis:

  • Umfasst zusätzlich eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens
  • Enthält Angaben zu Aufgaben, Verantwortungsbereichen und Erfolgen
  • Standard bei Bewerbungen und daher für Arbeitnehmer deutlich relevanter

Gesetzlich vorgesehener Standard ist das einfache Zeugnis. Zur Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses ist der Arbeitgeber von sich aus nicht verpflichtet. In der Praxis fordern Arbeitnehmer deshalb nahezu immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, da potenzielle neue Arbeitgeber dies erwarten. Ein einfaches Zeugnis wirkt in Bewerbungsunterlagen oft wie ein Warnsignal.

Der rechtliche Rahmen: Ihre Ansprüche nach Gesetz und Rechtsprechung

Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer beim Thema Arbeitszeugnis umfassend. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben Sie grundsätzlich Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber muss das Zeugnis so formulieren, dass es Ihnen nicht unnötig das berufliche Fortkommen erschwert.

Gleichzeitig gilt aber auch das Prinzip der Zeugniswahrheit: Der Arbeitgeber darf nicht lügen und muss ein wahrheitsgemäßes Bild Ihrer Tätigkeit zeichnen. Diese beiden Prinzipien – Wohlwollen und Wahrheit – stehen in einem Spannungsverhältnis, das in der Praxis häufig zu Konflikten führt.

Warum ist das Arbeitszeugnis bei Kündigung so wichtig?

Stellen Sie sich vor: Sie sitzen im Bewerbungsgespräch für Ihre Traumstelle. Das Gespräch läuft hervorragend, Sie haben fachlich überzeugt, die Chemie stimmt. Dann bittet der Personalverantwortliche um Ihre Unterlagen – und liest Ihr Arbeitszeugnis. Plötzlich ändert sich die Atmosphäre. Was ist passiert?

Personalabteilungen sind geschult darin, die verschlüsselte Sprache von Arbeitszeugnissen zu entschlüsseln. Eine scheinbar harmlose Formulierung wie „Er bemühte sich stets, den Anforderungen gerecht zu werden” ist in Wahrheit eine vernichtende Bewertung. Sie bedeutet: Der Mitarbeiter hat es versucht, ist aber gescheitert.

Ihre rechtlichen Ansprüche: Was Ihnen bei einer Kündigung zusteht

Nach der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses haben Sie konkrete Rechtsansprüche, die Ihr Arbeitgeber erfüllen muss:

Anspruch auf Zeugniserteilung

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon:

  • Ob Sie selbst gekündigt haben oder Ihnen gekündigt wurde
  • Ob das Arbeitsverhältnis einvernehmlich oder im Streit beendet wurde
  • Wie lange Sie im Unternehmen beschäftigt waren
  • Ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt waren

Der Anspruch gilt auch für Praktikanten, Auszubildende und befristet Beschäftigte. Selbst bei einer fristlosen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen haben Sie Anspruch auf ein Zeugnis – allerdings darf der Arbeitgeber dann die negativen Umstände wahrheitsgemäß darstellen.

Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses

Ihr Arbeitszeugnis muss bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen:

Formale Anforderungen:

  • Schriftform auf Firmenpapier mit Briefkopf
  • Unterschrift durch den Arbeitgeber oder einen vertretungsberechtigten Vorgesetzten
  • Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Keine Rechtschreibfehler, Knicke oder Flecken
  • Klare, gut lesbare Schrift

Inhaltliche Mindestanforderungen bei einem qualifizierten Zeugnis:

  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum)
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Beschreibung der Tätigkeit und des Aufgabenbereichs
  • Beurteilung der Leistung
  • Beurteilung des Sozialverhaltens
  • Schlussformel

Fristen: Wann müssen Sie Ihr Zeugnis einfordern?

Wenn die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach sechs Wochen endet, tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Sie zahlt dann Krankengeld – allerdings unter anderen Bedingungen.

Übergang zum Krankengeld

Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt spätestens nach drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können jedoch dazu führen, dass der Anspruch bereits früher verfällt. In der Praxis sollten Sie Ihr Zeugnis jedoch deutlich früher einfordern:

  • Idealer Zeitpunkt: 
    Fordern Sie Ihr Zeugnis bereits mit der Kündigung oder spätestens zum Ende des Arbeitsverhältnisses an. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es für Ihren Arbeitgeber, sich an Details Ihrer Tätigkeit zu erinnern.
  • Spätestens nach 3 Monaten: 
    Wenn Sie nach drei Monaten noch kein Zeugnis erhalten haben, sollten Sie aktiv werden. Setzen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Frist von 14 Tagen zur Zeugniserteilung.
  • Bei Fristversäumnis:
    Reagiert Ihr Arbeitgeber nicht, können Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten, der Ihren Anspruch durchsetzt – notfalls gerichtlich.

Was tun bei einem unzureichenden Arbeitszeugnis?

Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis erhalten und feststellen, dass es Ihren Erwartungen nicht entspricht oder versteckte Negativformulierungen enthält, haben Sie mehrere Handlungsoptionen:

Schritt 1: Professionelle Bewertung einholen

Bevor Sie voreilig reagieren, sollten Sie Ihr Zeugnis von einem Experten bewerten lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Zeugnissprache entschlüsseln und Ihnen sagen, ob Ihre Bedenken berechtigt sind.

Viele Arbeitnehmer interpretieren neutrale Formulierungen als negativ oder übersehen tatsächlich problematische Passagen. Eine objektive Einschätzung ist daher der erste wichtige Schritt.

Schritt 2: Zeugnisberichtigung einfordern

Wenn Ihr Zeugnis tatsächlich unzureichend ist, haben Sie Anspruch auf Berichtigung. Formulieren Sie ein höfliches, aber bestimmtes Schreiben an Ihren ehemaligen Arbeitgeber:

Musterformulierung:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für das mir erteilte Arbeitszeugnis vom [Datum]. Nach eingehender Prüfung muss ich feststellen, dass das Zeugnis meiner tatsächlichen Leistung und meinem Verhalten während meiner Tätigkeit nicht gerecht wird.

Konkret beanstande ich folgende Punkte:
[Aufzählung der konkreten Beanstandungen]

Ich fordere Sie auf, das Zeugnis bis zum [Datum – 14 Tage Frist] entsprechend zu korrigieren. Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, behalte ich mir vor, meine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen”

Schritt 3: Anwaltliche Unterstützung

Reagiert Ihr Arbeitgeber nicht oder lehnt er die Änderung ab, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Dieser kann:

  • Ein rechtlich fundiertes Änderungsverlangen formulieren
  • Mit dem Arbeitgeber verhandeln
  • Notfalls eine Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht einreichen

Wichtig: 
Die Darlegungs- und Beweislast im Zeugnisberichtigungsprozess ist durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts weitgehend geklärt. Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, aus denen sich ein Anspruch auf eine überdurchschnittliche Beurteilung ergibt. Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die eine unterdurchschnittliche Beurteilung rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden, dass die Zeugnisnote „befriedigend“ der mittleren Leistungsbewertung entspricht. Verlangt der Arbeitnehmer eine bessere Bewertung (z. B. „gut“ oder „sehr gut“), muss er die Tatsachen darlegen und beweisen, die diese bessere Beurteilung rechtfertigen. Umgekehrt muss der Arbeitgeber Tatsachen beweisen, wenn er eine schlechtere Bewertung als „befriedigend“ vergeben möchte. Ein erfahrener Fachanwalt weiß, welcher Vortrag erforderlich ist und wie dieser vor Gericht präsentiert werden muss.

Fazit

Das Arbeitszeugnis ist weit mehr als eine formale Pflichtübung – es ist ein entscheidendes Dokument für Ihren beruflichen Werdegang. Die verschlüsselte Zeugnissprache, die komplexe Rechtslage und das Spannungsfeld zwischen Wahrheitspflicht und Wohlwollen machen es für Arbeitnehmer oft schwierig, ihre Rechte zu erkennen und durchzusetzen.

Die wichtigsten Erkenntnisse: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes, wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis. Versteckte Negativformulierungen können Ihre Karrierechancen erheblich beeinträchtigen. Und: Sie müssen ein unzureichendes Zeugnis nicht akzeptieren – Sie haben das Recht auf Berichtigung.

Die Entwicklungen im Arbeitsrecht zeigen, dass die Anforderungen an Arbeitszeugnisse eher steigen als sinken. Arbeitgeber sind zunehmend sensibilisiert, aber auch Personalabteilungen werden immer geschulter darin, die Zeugnissprache zu entschlüsseln. Umso wichtiger ist es, dass Ihr Zeugnis Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht und Sie optimal für den nächsten Karriereschritt positioniert.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Arbeitszeugnis Ihren Erwartungen entspricht, oder wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen – zögern Sie nicht, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitszeugnis oder benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihrer Situation – wir analysieren Ihr Zeugnis und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf. Rufen Sie uns an unter +49 7721 9998 50 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an anwaelte@heimburgerfink.de.